Aufzugswartung – Für mehr Sicherheit im Betrieb

Effizienz und Sicherheit sind die beiden wichtigsten Stichworte, wenn es um den Betrieb eines Aufzugs geht. Unabhängig davon, ob es um einen Personenaufzug oder einen Lastenaufzug geht: Der regelmäßige und sichere Betrieb ohne Zwischenfälle sollte gewährleistet sein, um finanzielle Verluste sowie Personen- oder Sachschäden zu verhindern. Eine regelmäßige Aufzugswartung ist die wichtigste Voraussetzung, um alle Ansprüche an einen sicheren und effizient arbeitenden Aufzug umsetzen zu können.

Die Aufzugswartung findet für gewöhnlich in regelmäßigen Intervallen statt und sollte von professioneller Hand durchgeführt werden. Wir von Lifttechnik Fritsche verfügen über mehrere Jahre Erfahrung im Bereich der Aufzugswartung und kümmern uns um sämtliche Belange rund um diese Aufgabe. Das bedeutet vor allem auch die Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, deren Nichtbeachtung andernfalls empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

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Unsere Stärken

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    fabrikatsunabhängig

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Warum ist eine Aufzugswartung notwendig?

Der Gesetzgeber schreibt eine regelmäßige Prüfung von Aufzugsanlagen vor, um vor allem die Sicherheit von beförderten Personen gewährleisten zu können. Unabhängig vom Häufigkeitsgrad der Nutzung des Aufzuges können Verschleiß oder unentdeckte Defekte zu schwerwiegenden Zwischenfällen führen, die schlimmstenfalls hohe Personen- oder Sachschäden mit sich bringen.

Der Betreiber bzw. Besitzer des Aufzugs würde in diesem Fall haftbar gemacht werden, wenn er seiner Wartungspflicht nicht nachkommt. Ein Beispiel kann die Notwendigkeit für eine regelmäßige Aufzugswartung verdeutlichen: Ein Autoaufzug, der Pkws in einem Parkhaus zwischen den einzelnen Etagen befördert, erleidet aufgrund einer nichterfolgten Wartung einen Defekt.

Es kommt zu einem Unfall, bei dem gleich mehrere hochpreisige Fahrzeuge zerstört werden. Der Betreiber des Autoaufzugs würde in diesem Fall aufgrund der unterlassenen Aufzugswartung zur Verantwortung gezogen.

Wann ist eine Aufzugswartung durchzuführen?

Grundsätzlich gilt die Devise, dass diejenigen Aufzüge, die einer kontinuierlich starken Belastung ausgesetzt sind, einer häufigeren Aufzugswartung unterzogen werden sollte, als beispielsweise ein kleiner, selten genutzter Lift in einem Mietshaus mit wenigen Wohneinheiten.

Generell gibt es jedoch gesetzliche Vorschriften, deren Gültigkeit unabhängig vom Nutzungsgrad eines Lifts einzuhalten ist. Aufzugsanlagen unterschiedlicher Art werden als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft und finden sich deshalb auch in der Betriebssicherheitsverordnung wieder.

Dort wird festgesetzt, dass in Intervallen von maximal zwei Jahren eine Aufzugswartung bzw. -prüfung durchgeführt werden muss.  Dazwischen liegt in der Regel eine sogenannte Zwischenprüfung, sodass ein Aufzug im Idealfall alle zwölf Monate einer Untersuchung unterliegt.

Aufzugswartung durchführen – Professionalität als wichtigste Voraussetzung

Wenn Sie eine Aufzugswartung sowie unter Umständen auch eine anschließende Aufzugsreparatur veranlassen wollen, dann sollten Sie sich an einen Partner wenden, der effizient und zuverlässig arbeitet.

Wir von Lifttechnik Fritsche kümmern uns nicht nur um die Wartung als solche, sondern auch um die verlässliche Dokumentation derselben. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und den Betrieb Ihres Aufzugs in guten Händen wissen. Rufen Sie uns doch am besten gleich heute an und wir klären alle Fragen rund um Ihre zukünftige Aufzugswartung.

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